Schlosscharta

Hausordnung
Leitsatz
Unser Schloss ist ein Ort, an dem zu vielen Zeiten Interessantes erlebt, gelernt, gelehrt und bearbeitet werden kann. Dazu gehören Unterrichtsinhalte, wissenschaftliche und kulturelle Begegnungen, Feste und Feiern ... ebenso wie eine Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und höflichen Begegnung zwischen Eltern, Freunden und Förderern, SchülerInnen und LehrerInnen. Denn ... „Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun“ (Voltaire)

Die Klassen-Charta

  • Jede Klasse stellt am Beginn eines Schuljahres ihre eigenen Klassenregeln (in Ergänzung der Schloss-Charta) auf. Diese werden vom Klassenvorstand verschriftlicht und sichtbar gemacht (Wandtafel, Teams). 
  • In bestimmten Zeiträumen werden sie von der Klassengemeinschaft unter Leitung des Klassenvorstands diskutiert, überprüft und verbessert, und es werden mögliche Konsequenzen eingefordert oder beschlossen.

Unser Verhalten zu- und miteinander
Wir wollen uns stets bemühen, einander wertschätzend zu begegnen:

  • Wir wollen die Kultur des Grüßens hochhalten.
  • Aufeinander wollen wir Rücksicht nehmen und uns in persönlicher Achtung und Wertschätzung begegnen.
  • SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten werden nicht nur von ihren LehrerInnen Hilfen angeboten, sondern auch von den MitschülerInnen.
  • SchülerInnen mit persönlichen Problemen bringen wir Verständnis entgegen und bieten ihnen unaufdringlich Hilfen an.
  • Es gilt die Verhaltensvereinbarung "Miteinander statt gegeneinander".

Unsere Schul-Zeiten

  • An Unterrichtstagen können sich SchülerInnen ab 7h im Schlossgebäude aufhalten. Eine Beaufsichtigung durch LehrerInnen erfolgt ab 15 min vor Unterrichtsbeginn.
  • Für unterrichtsfreie Zeiten ("Freistunden") und für die Pausen stehen ausschließlich die Aufenthaltsbereiche (Aula, SchülerInnen-Aufenthaltsraum, Schlosshof) zur Verfügung. Der Unterricht wird dabei nicht gestört.
  • Der Unterricht wird von (Fahr-)SchülerInnen früher verlassen, wenn dies nach Absprache mit dem Klassenvorstand  im Klassenbuch vermerkt ist. In Ausnahmefällen (bei Stundenentfall und frühzeitigem Unterrichtsende) trifft der/die einzelne SchülerIn eine persönliche Absprache mit dem/der jeweils zu diesem Zeitpunkt verantwortlichen KlassenlehrerIn. Ermöglicht wird ein frühzeitiges Entlassen dann, wenn die nächste Gelegenheit zur Benützung eines Verkehrsmittels für die Heimfahrt mehr als eine Stunde Wartezeit nötig macht.

Unsere Schul-Räume (Infrastruktur)
Wir wollen alle Räumlichkeiten als Lebensbereich und Arbeitsplatz im Interesse aller in sauberem Zustand erhalten.

  • SchülerInnen verhalten sich in den von ihnen benutzten Räumen anderer Klassen und in Sonderunterrichtsräumen wie Gäste.
  • Schäden am Gebäude und/oder an der Einrichtung melden SchülerInnen und LehrerInnen möglichst rasch im Sekretariat.
  • Aus Gründen der persönlichen Gesundheit und der allgemeinen Hygiene verpflichten sich die SchülerInnen zum Tragen von Hausschuhen. Solidarische LehrerInnen tragen aus Gründen gelebter Schulgemeinschaft ebenfalls Hausschuhe. Unter Hausschuhen verstehen wir keine Sportschuhe oder nur in der Schule getragene Schuhe, sondern als solche käufliche Hausschuhe (also „Schlapfen“, „Sandalen“ o.ä.).
  • Für mutwillige Zerstörungen (am Schulgebäude, von Einrichtungsgegenständen, von Privatbesitz) wird der jeweilige Verursacher zur Verantwortung gezogen und zur Wiedergutmachung des Schadens veranlasst. Ist kein/e für einen Schaden verantwortliche/r SchülerIn eruierbar, so wird an die Klassengemeinschaft appelliert, für Schadensbegrenzung zu sorgen.
  • In allen Gemeinschaftsräumen achten SchülerInnen und LehrerInnen (durch gelegentliche Überprüfung) auf Ordnung und Sauberkeit.
  • Die zugänglichen Computer dienen allen SchülerInnen und werden unter Aufsicht eines/einer Lehrers/in benützt. Ihre Grundeinstellungen dürfen deshalb nicht verändert werden, damit die gesamte Software von jedem User auch genutzt werden kann. In den Informatikräumen und in allen anderen Sonderunterrichtsräumen wird die jeweilige Raumordnung von allen Nutzern beachtet. Auf PCs und Notebooks verzichten wir auf alle Gewaltspiele.
  • Die Netzwerknutzung wird durch einen eigenen Nutzungsvertrag geregelt. 
  • Downloads bis zu 200MB/Monat sind für alle SchülerInnen kostenlos.
  • Während des Unterrichts und auch in den Pausen sind Mobiltelefone ausgeschaltet. Ausgenommen von dieser Regelung sind SchülerInnen der Oberstufe zur Zeit des Campus.

Die Wertgegenstände

  • Gefundene Wertsachen sind im Sekretariat abzugeben, verlorene dort abzuholen. (Allen SchülerInnen wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände in den Garderoben zu belassen und solche gar nicht erst mitzubringen, wenn sie nicht gebraucht werden.) Gegenstände von persönlichem Wert werden nicht unbeaufsichtigt liegengelassen, sondern in den jeweiligen Aufenthaltsraum mitgenommen.

Die Pünktlichkeit
Pünktlichkeit für SchülerInnen und LehrerInnen ist erforderlich, um gemeinsam Unterricht zu gestalten.

  • Wir beachten das Läuten. Konsequenzen für Missachtung fallen in die Kompetenz der klassenweise mit dem KV vereinbarten "Klassen-Ordnung". Dies gilt besonders für die Zeit des Campus sowie davor und danach.
  • Falls 5 min nach dem Läuten noch keine Lehrperson in der Klasse ist, müssen die Klassensprecher oder deren Vertretung in der Administration (nötigenfalls im Sekretariat) nachfragen.

Feuer u.a. Katastrophenfälle (Verhalten, Vorbeugung)

  • Bei Alarmzeichen (= langanhaltendes Läuten) verlassen die SchülerInnen und ihr/e LehrerIn möglichst rasch gemäß dem im Klassenzimmer aushängenden Alarmplan das Gebäude, ohne die Schulsachen mitzunehmen. 
  • Die Zufahrten zum Schlosshof sind für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.
  • Im Katastrophenfall sind alle SchülerInnen verpflichtet, sich an jeweils geeignetem Ort vor dem Gebäude im Klassenverband zu sammeln, um dem/r jeweiligen KlassenlehrerIn die Überprüfung der Vollzähligkeit zu erleichtern.

Die Raum-Ordnung

  • Innerhalb des Klassenraumes fallen während der Unterrichtszeit Arbeiten an, die von Klassenordnern verrichtet werden. Je zwei SchülerInnen werden in Absprache mit dem Klassenvorstand wöchentlich bestimmt und erfüllen nachfolgende Pflichten: Sauberhalten der Tafel; Lüften; nötigenfalls Entleeren der Müllkübel; Grobreinigung des Klassenraums; tägliches Zurückbringen der Flaschen; Mitnehmen der Klassenliste zu und von den Sonderunterrichtsräumen.
  • Bei Unterrichtsende werden die Sessel auf die Tische gestellt, um die Reinigung zu erleichtern.
  • Die Fenster werden bei Unterrichtsende geschlossen, das Licht wird abgedreht und der Unterrichtsraum versperrt.
  • Am Ende der letzten Unterrichtsstunde kontrollieren der/ die jeweils verantwortliche KlassenlehrerIn und die Klassenordner die Sauberkeit des Raumes und sorgen nötigenfalls für deren Wiederherstellung.
  • Mülltrennung und Müllvermeidung sind ein Anliegen der Schulgemeinschaft. Deshalb wird jener Müll, der nicht vermeidbar ist, in dafür verfügbaren Behältern getrennt. Flaschen und Becher werden in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Alu-Dosen haben Schlossverbot.

Fernbleiben vom Unterricht (Benachrichtigung der Schule)

  • Bei krankheitsbedingtem Fernbleiben für einen Unterrichtstag wird der Klassenvorstand innerhalb einer Woche danach von den Eltern darüber informiert.
  • Bei krankheitsbedingtem Fernbleiben von mehr als zwei Unterrichtstagen wird der Klassenvorstand möglichst bald darüber verständigt und näher informiert. Die schriftliche Benachrichtigung erfolgt innerhalb einer Woche danach.
  • Jede/r SchülerIn holt die Erlaubnis zur Abwesenheit für eine einzelne Unterrichtsstunde von der jeweiligen Klassenlehrerkraft, bis zu einem Unterrichtstag vom Klassenvorstand, darüber hinaus vom Schulleiter ein.
  • Formulare für die Benachrichtigung über versäumten Unterricht liegen im Sekretariat auf; auch persönliche Schreiben der Erziehungsberechtigten sind dafür möglich.

Alkohol und Rauchen

  • Der Konsum von Alkohol und das Rauchen am Schulgelände sind verboten.

Die Klassenraumgestaltung

  • In Absprache mit dem Klassenvorstand ist es den SchülerInnen erlaubt, ihren Klassenraum nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, sofern diese Änderungen ohne größeren zeitlichen und finanziellen Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können (z.B. Ausmalen der Wände nur mit übermalbaren Farben).

Der Radabstellplatz

  • Fahrräder sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Allen Radbenützern wird dringend empfohlen, ihre Fahrräder abzusperren.
  • Die Straßenverkehrsordnung gilt auch im Schulbereich.

Einvernehmlich beschlossen von den SGA-Mitgliederndes BRG Schloss Wagrain, bestätigt am 10.06.2010.

(Version 1.10 –  gültig bis zur Korrektur mittels neuer Version) ©  M.K. //06-2017

Die Schlosscharta ist auch als Pdf Dokument (inklusive Allonge) erhältlich!


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